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EU AI Act 3 Min. Lesezeit

KI-MIG: Was der Kabinettsbeschluss für KMU bedeutet

Nick Wolf · 9. Februar 2026

Neben dem EU AI Act entwickelt Deutschland ein eigenes nationales KI-Gesetz: das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG). Anfang 2026 hat der Gesetzentwurf das Bundeskabinett passiert und geht nun in den parlamentarischen Prozess.

Was regelt das KI-MIG – und was bedeutet es für Unternehmen in Deutschland?

Was das KI-MIG regelt

Das KI-MIG ist kein eigener Rechtsrahmen neben dem EU AI Act, sondern ein nationales Umsetzungs- und Ergänzungsgesetz. Es regelt drei Hauptbereiche:

1. Marktüberwachung und nationale Zuständigkeiten Das KI-MIG benennt die zuständigen deutschen Behörden für die Umsetzung und Durchsetzung des EU AI Act. Die Bundesnetzagentur wird als Leitstelle für die GPAI-Aufsicht bestätigt, weitere Behörden (z.B. das BSI für Cybersicherheitsaspekte, die Bundesdatenschutzbehörde für Datenschutzfragen) werden in einem Koordinierungsrahmen verankert.

2. Innovationsförderung Das „IF" im Namen steht für Innovationsförderung: Das KI-MIG schafft Rechtssicherheit für KI-Reallabore – also kontrollierte Testumgebungen, in denen Unternehmen neue KI-Anwendungen erproben können, ohne sofort alle regulatorischen Anforderungen vollständig erfüllen zu müssen. Das ist primär für größere Unternehmen und Forschungseinrichtungen relevant.

3. Beschwerdemechanismus und Sanktionen Das KI-MIG legt fest, wie Bürger und Unternehmen Beschwerden über KI-Systeme einreichen können, und definiert die nationalen Sanktionsprozesse in Ergänzung zu den EU-Vorgaben.

Was sich für KMU ändert – und was nicht

Was sich ändert:

Durch das KI-MIG werden die nationalen Ansprechpartner für Fragen zur KI-Compliance klarer definiert. Für KMU, die Fragen zur EU AI Act-Konformität haben, gibt es damit klarere Anlaufstellen – auch wenn die Mehrheit der Anfragen weiterhin an die bestehenden Datenschutzbehörden oder Berufsverbände gerichtet werden.

Was sich nicht ändert:

Die grundlegenden Pflichten bleiben dieselben. Art. 4 (KI-Kompetenzpflicht) gilt weiterhin. Verbotene KI-Praktiken nach Art. 5 des EU AI Act bleiben verboten. Die Hochrisiko-Anforderungen, die ab August 2026 vollständig gelten, werden durch das KI-MIG nicht aufgeweicht.

Die KI-Beauftragten-Frage

Im Zusammenhang mit dem KI-MIG wird in Fachkreisen diskutiert, ob ein KI-Beauftragter (ähnlich dem Datenschutzbeauftragten) für bestimmte Unternehmensgruppen verpflichtend wird. Das KI-MIG sieht dies nicht als allgemeine Pflicht vor – es gibt keine generelle Verpflichtung zur Bestellung eines KI-Beauftragten für alle Unternehmen.

Was es gibt: Eine faktische Notwendigkeit für Unternehmen, die Hochrisiko-KI einsetzen. Ohne interne Zuständigkeit und Kompetenz lassen sich die Dokumentations- und Aufsichtspflichten kaum erfüllen. Ob das ein dedizierter Beauftragter sein muss oder eine kombinierte Rolle (z.B. Datenschutzbeauftragter mit KI-Erweiterung), hängt vom Unternehmen ab.

Zeitlinie

Schritt Zeitpunkt
Kabinettsbeschluss Februar 2026
Parlamentarische Beratung (erster Durchgang) Frühjahr 2026
Bundestagsabstimmung (geplant) Herbst 2026
Inkrafttreten Ende 2026 / Anfang 2027

Die Zeitlinie ist ein Richtwert – parlamentarische Verfahren verlaufen selten exakt wie geplant.

Was KMU jetzt tun sollten

Das KI-MIG ändert nichts an den bereits geltenden Anforderungen. Was KMU jetzt tun sollten – unabhängig vom parlamentarischen Verfahren:

  1. KI-Inventar: Welche KI-Systeme werden eingesetzt?
  2. Art. 4-Schulungen: Noch nicht durchgeführt? Jetzt nachholen.
  3. KI-Richtlinie: Interne Regeln für den KI-Einsatz schriftlich festhalten
  4. Hochrisiko-Check: Betreffe ich Anhang III des EU AI Act?

Diese vier Schritte schaffen die Basis – egal wie das KI-MIG letztlich ausgestaltet wird.


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