Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der ScaleWise UG (haftungsbeschränkt), Stifterweg 8 a, 94474 Vilshofen an der Donau, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Passau unter HRB 13268 (nachfolgend „ScaleWise"), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über Beratungs-, Schulungs- und Implementierungsleistungen im Bereich der künstlichen Intelligenz und digitalen Prozessautomatisierung.
(2) ScaleWise erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht abgeschlossen.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn ScaleWise ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch ScaleWise.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von ScaleWise sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder textliche Auftragsbestätigung von ScaleWise (auch per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) ScaleWise schuldet die Erbringung der vereinbarten Leistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, schuldet ScaleWise einen Dienst, keinen Erfolg (§ 611 BGB). Insbesondere wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, Umsatzanstieg, Förderbescheid oder Zertifizierungserfolg geschuldet.
(3) ScaleWise ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer, freie Mitarbeiter) erbringen zu lassen. ScaleWise bleibt in diesem Fall Vertragspartner des Auftraggebers.
(4) Aussagen zu rechtlichen Anforderungen (z. B. EU AI Act, DSGVO, KI-MIG) stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Sie ersetzen nicht die Hinzuziehung eines zugelassenen Rechtsanwalts oder Steuerberaters.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und vollständig alle Informationen, Unterlagen, Zugänge und Räumlichkeiten zur Verfügung, die ScaleWise zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung benötigt.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verbindlichen Ansprechpartner mit Entscheidungskompetenz.
(3) Verzögerungen, die durch fehlende oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend; daraus entstehende Mehraufwände werden nach den vereinbarten Stundensätzen vergütet.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Reisekosten, Übernachtungskosten und sonstige projektbezogene Auslagen werden gegen Nachweis nach Aufwand abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich Pauschalen vereinbart sind.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ab dem 31. Tag nach Fälligkeit befindet sich der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB).
(4) Bei längerfristigen Projekten ist ScaleWise berechtigt, monatliche Teilrechnungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
§ 6 Besondere Bedingungen für Abonnements (Agentic AI Engineering as a Service)
(1) Für Abonnements (Starter, Professional, Enterprise) gilt eine Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten ab Vertragsbeginn. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Abonnement automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern es nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf des laufenden Monats in Textform gekündigt wird.
(3) Im Abonnement enthaltene Stunden, die im jeweiligen Abrechnungsmonat nicht vollständig in Anspruch genommen werden, verfallen am Monatsende und werden nicht in den Folgemonat übertragen.
(4) Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung von Beratungs- und Schulungsleistungen
(1) Einzelaufträge (Stundenbuchungen, Pauschalprojekte, Schulungen, Workshops) enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Bereits gebuchte und terminierte Schulungen oder Workshops können bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei verschoben werden. Bei Stornierung oder Verschiebung innerhalb von 14 Tagen vor dem Termin werden 50 % des Honorars, innerhalb von 7 Tagen 100 % des Honorars in Rechnung gestellt.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) An den vom Auftraggeber gegen volle Bezahlung erhaltenen Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Dokumentationen, Schulungsunterlagen, individuell entwickelte Workflows und Skripte) erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für interne Geschäftszwecke.
(2) Vor vollständigem Zahlungseingang verbleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen bei ScaleWise.
(3) An Standardvorlagen, Methoden, Frameworks, generischen Schulungsmaterialien sowie an Know-how von ScaleWise werden keine ausschließlichen Rechte übertragen. ScaleWise bleibt berechtigt, daraus gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen für andere Projekte zu verwenden.
§ 9 Geheimhaltung
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntgewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Vertraulich sind insbesondere alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen sowie alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.
(3) ScaleWise ist berechtigt, den Auftraggeber – nach vorheriger Abstimmung – als Referenz zu benennen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
(2) Soweit ScaleWise im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 11 Haftung
(1) ScaleWise haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ScaleWise nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit kein Fall der Absätze (1) oder (2) vorliegt.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Geschäftsführer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ScaleWise.
§ 12 Höhere Gewalt
Soweit eine Vertragspartei aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert ist, ist sie für die Dauer und im Umfang der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Maßnahmen, flächendeckende Energie- oder IT-Infrastrukturausfälle sowie Streik. Die jeweils betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich informieren.
§ 13 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder Subunternehmer von ScaleWise abzuwerben oder zu beschäftigen, die im Rahmen der Vertragsdurchführung tätig waren. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttojahresgehalts der betroffenen Person fällig; die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.
§ 14 Änderungen dieser AGB
ScaleWise ist berechtigt, diese AGB für laufende Dauerschuldverhältnisse mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen in Textform zu ändern. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Passau. ScaleWise ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie aller darauf basierenden Vereinbarungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.