Vor einem Jahr, am 2. Februar 2025, trat Artikel 4 der EU KI-Verordnung in Kraft. Die KI-Kompetenzpflicht verpflichtet alle Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, sicherzustellen, dass betroffene Mitarbeitende ausreichend KI-kompetent sind. Wie sieht die Bilanz nach einem Jahr aus?
Was Art. 4 verlangt – zur Erinnerung
Art. 4 der EU KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz zu sorgen. Konkret heißt das: Mitarbeitende, die KI-Systeme einsetzen, müssen die Funktionsweise, Chancen, Risiken und rechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend kennen.
Kein spezifisches Zertifikat ist vorgeschrieben – aber die Maßnahmen müssen dokumentiert und auditfähig sein.
Wie viele Unternehmen haben die Pflicht erfüllt?
Eine vollständige Erfassungsstatistik gibt es nicht – Art. 4 ist nicht behördlich meldepflichtig. Aber verschiedene Branchenverbände und Wirtschaftsforschungsinstitute geben Hinweise:
Bitkom-Umfrage (Januar 2026): Nur 23 % der befragten deutschen Unternehmen gaben an, KI-Kompetenzschulungen nach Art. 4 durchgeführt zu haben. Unter KMU mit weniger als 50 Mitarbeitenden liegt der Wert noch deutlich niedriger.
IHK-Auswertung: Mehrere bayerische IHKs berichten, dass das Beratungsvolumen zu Art. 4-Schulungen im zweiten Halbjahr 2025 deutlich gestiegen ist – aber von einem sehr niedrigen Ausgangsniveau.
Das bedeutet: Die Mehrheit der deutschen KMU, die KI einsetzen, ist rechtlich im Rückstand.
Was Unternehmen riskieren, die noch nicht geschult haben
Art. 4 selbst enthält keine direkten Bußgeldvorschriften. Aber das schützt nicht vollständig vor Konsequenzen:
Zivilrechtliche Haftung: Wenn ein Mitarbeitender durch KI-gestütztes Handeln einen Schaden verursacht – z.B. eine falsche KI-generierte Auskunft führt zu einem Kundenschaden – und das Unternehmen kann keinen Schulungsnachweis vorlegen, stärkt das Haftungsansprüche gegenüber dem Unternehmen.
Reputationsrisiko: Bei Datenschutzverletzungen oder KI-bezogenen Vorfällen wird die Aufsichtsbehörde prüfen, ob das Unternehmen ausreichende Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Art. 4-Schulungen sind ein Teil dieser Sorgfalt.
Vorbereitung auf Aug. 2026: Ab August 2026 greifen die Hochrisiko-Anforderungen vollständig. Wer bis dahin keine KI-Governance-Struktur aufgebaut hat, steht vor einem größeren Aufholaufwand.
Was eine Art. 4-konforme Schulung beinhaltet
Obwohl kein Curriculum vorgeschrieben ist, haben sich in der Praxis folgende Inhalte als ausreichend und prüfsicher etabliert:
Modul 1: KI-Grundlagen (1–2 Stunden) Was sind KI-Systeme? Wie funktionieren Sprachmodelle? Was können sie und was nicht? Wo liegen die technischen Grenzen?
Modul 2: Chancen und Risiken (1–2 Stunden) Welche Aufgaben eignen sich für KI? Wo entstehen Risiken (Halluzinationen, Datenschutz, Bias)? Wie werden KI-Ausgaben kritisch geprüft?
Modul 3: Rechtliche Rahmenbedingungen (1 Stunde) EU AI Act Grundzüge, Art. 4-Pflichten, Datenschutz beim KI-Einsatz (DSGVO), unternehmensspezifische KI-Richtlinie.
Modul 4: Praxisübungen (1–2 Stunden) Konkrete Anwendungsbeispiele aus dem eigenen Unternehmensalltag, Übungen mit erlaubten Tools.
Ein halbtägiger Workshop (4 Stunden) ist für die meisten Unternehmen ausreichend – mit Zertifikat für jeden Teilnehmenden und Dokumentation für das Unternehmen.
Handlungsempfehlung: Jetzt schulen, bevor es teurer wird
Die Hürde für eine Art. 4-Schulung ist niedrig. Ein halber Tag, ein externer Trainer, ein dokumentiertes Zertifikat – das ist alles, was es braucht, um die Grundlage zu legen.
Wer weiter wartet, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch einen verpassten Aufbau von KI-Kompetenz im Team – der langfristig der größere Schaden ist.
ScaleWise führt EU AI Act-konforme KI-Schulungen nach Art. 4 durch – mit offiziellem Zertifikat, vor Ort in Bayern und Niederbayern. BAFA-gefördert. Gruppen ab 4 Personen.