Die EU-Kommission hat im Herbst 2025 ein umfassendes Gesetzgebungspaket unter dem Titel „Digital Omnibus" vorgestellt. Es enthält Vorschläge zur Vereinfachung und Anpassung mehrerer digitaler Regelwerke – darunter auch den EU AI Act. Für KMU sind einige der vorgeschlagenen Erleichterungen relevant.
Wichtig vorab: Es handelt sich um Kommissionsvorschläge, nicht um geltendes Recht. Das Europäische Parlament und der Rat müssen zustimmen. Die Zeitlinie bis zur Umsetzung ist offen.
Was der Digital Omnibus für den EU AI Act vorschlägt
1. Anhebung der KMU-Schwellenwerte Die Kommission schlägt vor, die Definition von KMU im Kontext des EU AI Act anzuheben. Unternehmen bis zu einer bestimmten Schwelle sollen von vereinfachten Konformitätsbewertungen profitieren – ohne vollständige technische Dokumentation für alle Hochrisiko-Anwendungen erstellen zu müssen.
2. Vereinfachte Dokumentationspflichten Anstelle der umfangreichen technischen Dokumentation sollen KMU für bestimmte Hochrisiko-Anwendungen eine „KMU-Erklärung" abgeben können – eine komprimierte Selbstauskunft, die weniger Aufwand erfordert.
3. Verlängerung von Übergangsfristen Für bestimmte Kategorien von Hochrisiko-KI soll die Übergangsfrist bis August 2027 verlängert werden – ursprünglich war August 2026 geplant. Das gibt KMU mehr Zeit zur Vorbereitung.
4. Klarstellung zu Open-Source-Modellen Der Omnibus präzisiert, dass Open-Source-KI-Modelle (wie LLaMA 4) von einigen GPAI-Anforderungen ausgenommen sind, wenn sie ohne Weitergabe spezifischer Lizenzbedingungen genutzt werden. Das reduziert Compliance-Aufwand für Unternehmen, die selbst gehostete Open-Source-Modelle einsetzen.
5. Anpassung der Handwerk-Ausnahme Handwerksbetriebe, die KI für betriebsinterne Zwecke einsetzen (kein Verkauf eines KI-Systems), sollen von bestimmten Anbieterpflichten befreit sein.
Was sich nicht ändert
Der Digital Omnibus ist kein Freifahrtschein. Folgende Anforderungen bleiben bestehen:
- Art. 4 (KI-Kompetenzpflicht): Gilt seit Februar 2025, keine Änderung vorgeschlagen
- Verbotene KI-Praktiken (Art. 5): Biometrische Massenüberwachung, Social Scoring, manipulative KI – diese Verbote werden nicht gelockert
- Hochrisiko-Anforderungen für sensible Bereiche: Wer KI für Personalentscheidungen, Kreditvergabe oder Strafverfolgung einsetzt, bleibt voll im Hochrisiko-Regime
- Transparenzpflichten gegenüber Nutzern: KI-generierte Inhalte müssen weiterhin erkennbar sein
Einordnung: Wie realistisch sind die Erleichterungen?
Die Kommission hat eine klare politische Agenda: Bürokratieabbau für KMU ist ein Kernthema von Kommissionspräsidentin von der Leyen in dieser Wahlperiode. Das spricht dafür, dass die vorgeschlagenen Erleichterungen eine reale politische Unterstützung haben.
Gleichzeitig: Der EU-Gesetzgebungsprozess ist langwierig. Das Europäische Parlament – traditionell der schärfere Regulierer im Vergleich zur Kommission – wird eigene Positionen einbringen. Der Rat der EU (Mitgliedstaaten) ebenfalls. Bis das Digital Omnibus-Paket final verabschiedet ist, werden mindestens 12–18 Monate vergehen.
Praktische Konsequenz für KMU: Nicht auf die Erleichterungen warten, bevor grundlegende Maßnahmen ergriffen werden. Art. 4 (KI-Kompetenzpflicht) gilt jetzt. Das KI-Inventar sollte jetzt erstellt werden. Und wer Hochrisiko-KI einsetzt, sollte die Anforderungen kennen – auch wenn die finale Frist noch verschieben könnte.
Was KMU jetzt tun sollten
Basis legen, nicht auf Vereinfachungen warten:
- KI-Inventar erstellen (welche KI-Tools werden eingesetzt)
- Art. 4-Schulungen durchführen (geltendes Recht, nicht abhängig vom Omnibus)
- Interne KI-Richtlinie einführen
- Hochrisiko-Check: Betrifft uns Anhang III des EU AI Act?
Diese vier Schritte gelten unabhängig davon, wie der Digital Omnibus letztlich aussieht.
ScaleWise unterstützt KMU in Bayern beim EU AI Act-konformen KI-Einsatz – von Schulungen nach Art. 4 bis zur KI-Governance-Strategie. BAFA-gefördert, persönlich vor Ort in Niederbayern und Mittelfranken.