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EU AI Act 3 Min. Lesezeit

EU AI Act Art. 4: Seit dem 2. Februar 2025 ist KI-Kompetenz Pflicht – auch für KMU

Nick Wolf · 5. Februar 2025

Der 2. Februar 2025 war ein stiller Stichtag – still im Sinne von: Kaum ein Unternehmen hat ihn bewusst registriert. Dabei ist er für jeden deutschen Betrieb, der KI-Systeme einsetzt, rechtlich relevant: Seit diesem Tag gilt Artikel 4 der EU KI-Verordnung (EU) 2024/1689, die sogenannte KI-Kompetenzpflicht.

Kurz gesagt: Jedes Unternehmen, das KI verwendet – auch externe Tools wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Jasper – muss sicherstellen, dass betroffene Mitarbeitende nachweisbar KI-kompetent sind.

Was Artikel 4 konkret vorschreibt

Art. 4 der EU KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz zu sorgen. Das klingt abstrakt – ist es in der Praxis aber nicht.

Konkret müssen betroffene Mitarbeitende in der Lage sein:

  • KI-Systeme und ihre Funktionsweise grundlegend zu verstehen
  • Chancen und Risiken von KI realistisch einzuschätzen
  • Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen zu kennen
  • Bei Fehlern oder unerwünschtem Verhalten einzugreifen

Es gibt kein vorgeschriebenes Zertifikat und kein Mindest-Curriculum. Aber: Die Maßnahmen müssen dokumentiert sein – auditfähig, nachvollziehbar, abrufbar.

Wen betrifft die Pflicht?

Ein weit verbreiteter Irrtum: Art. 4 gelte nur für Hochrisiko-KI oder große Unternehmen. Das ist falsch.

Die KI-Kompetenzpflicht gilt risikostufenunabhängig für jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt – unabhängig von Unternehmensgröße, Branche oder Risikokategorie des eingesetzten Systems.

Konkret betrifft das:

  • Unternehmen, die ChatGPT oder Copilot im Büroalltag nutzen
  • Betriebe, die KI-Tools für Marketing, Buchhaltung oder HR einsetzen
  • Handwerksbetriebe mit KI-gestützter Auftragsplanung
  • Jedes Unternehmen, das KI-Systeme von Dritten betreibt

Stand Anfang 2025: Laut Destatis nutzen rund 25 % der deutschen KMU bereits KI-Systeme aktiv. Bei großen Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sind es bereits 48 %. All diese Unternehmen unterliegen Art. 4.

Was droht bei Verstößen?

Art. 4 selbst ist nicht direkt bußgeldbewehrt. Das klingt zunächst beruhigend – ist aber trügerisch.

Zum einen greifen ab dem 2. August 2026 die vollen Sanktionsmechanismen der EU KI-Verordnung: bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes für Verstöße gegen verbotene Praktiken, bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % für sonstige Verstöße.

Zum anderen entstehen zivilrechtliche Haftungsrisiken: Wenn ein Mitarbeitender durch den Einsatz eines KI-Systems einen Schaden verursacht – z. B. weil er die Grenzen des Systems nicht kannte – kann fehlendes Schulungsnachweis zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Unternehmen führen.

Die drei wichtigsten Sofortmaßnahmen

Was können KMU jetzt konkret tun?

1. Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme werden im Unternehmen eingesetzt – auch informell? Oft nutzen Mitarbeitende private KI-Tools (Schatten-KI), ohne dass die Unternehmensleitung davon weiß.

2. Schulung planen: Eine KI-Pflichtschulung nach Art. 4 muss nicht aufwändig sein. Ein halbtägiger Workshop mit Zertifikat reicht als Grundlage aus. Entscheidend ist die Dokumentation.

3. KI-Richtlinie einführen: Regeln für den betrieblichen KI-Einsatz schriftlich festhalten – welche Tools erlaubt sind, was nicht in KI eingegeben werden darf, wie KI-generierte Outputs geprüft werden.

Fazit: Jetzt handeln, nicht warten

Art. 4 ist kein bürokratisches Anhängsel – er ist der erste konkrete Schritt zur KI-Governance, die in den kommenden Jahren immer mehr Unternehmen betreffen wird. Wer jetzt die Grundlagen legt, ist besser positioniert, wenn 2026 die verschärften Pflichten für Hochrisiko-KI greifen.

Gleichzeitig: Die EU KI-Verordnung schafft auch Chancen. Unternehmen, die nachweislich KI-kompetent handeln, bauen Vertrauen auf – bei Kunden, Partnern und Behörden.


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