Der 2. Februar 2025 war ein stiller Stichtag – still im Sinne von: Kaum ein Unternehmen hat ihn bewusst registriert. Dabei ist er für jeden deutschen Betrieb, der KI-Systeme einsetzt, rechtlich relevant: Seit diesem Tag gilt Artikel 4 der EU KI-Verordnung (EU) 2024/1689, die sogenannte KI-Kompetenzpflicht.
Kurz gesagt: Jedes Unternehmen, das KI verwendet – auch externe Tools wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Jasper – muss sicherstellen, dass betroffene Mitarbeitende nachweisbar KI-kompetent sind.
Was Artikel 4 konkret vorschreibt
Art. 4 der EU KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz zu sorgen. Das klingt abstrakt – ist es in der Praxis aber nicht.
Konkret müssen betroffene Mitarbeitende in der Lage sein:
- KI-Systeme und ihre Funktionsweise grundlegend zu verstehen
- Chancen und Risiken von KI realistisch einzuschätzen
- Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen zu kennen
- Bei Fehlern oder unerwünschtem Verhalten einzugreifen
Es gibt kein vorgeschriebenes Zertifikat und kein Mindest-Curriculum. Aber: Die Maßnahmen müssen dokumentiert sein – auditfähig, nachvollziehbar, abrufbar.
Wen betrifft die Pflicht?
Ein weit verbreiteter Irrtum: Art. 4 gelte nur für Hochrisiko-KI oder große Unternehmen. Das ist falsch.
Die KI-Kompetenzpflicht gilt risikostufenunabhängig für jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt – unabhängig von Unternehmensgröße, Branche oder Risikokategorie des eingesetzten Systems.
Konkret betrifft das:
- Unternehmen, die ChatGPT oder Copilot im Büroalltag nutzen
- Betriebe, die KI-Tools für Marketing, Buchhaltung oder HR einsetzen
- Handwerksbetriebe mit KI-gestützter Auftragsplanung
- Jedes Unternehmen, das KI-Systeme von Dritten betreibt
Stand Anfang 2025: Laut Destatis nutzen rund 25 % der deutschen KMU bereits KI-Systeme aktiv. Bei großen Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sind es bereits 48 %. All diese Unternehmen unterliegen Art. 4.
Was droht bei Verstößen?
Art. 4 selbst ist nicht direkt bußgeldbewehrt. Das klingt zunächst beruhigend – ist aber trügerisch.
Zum einen greifen ab dem 2. August 2026 die vollen Sanktionsmechanismen der EU KI-Verordnung: bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes für Verstöße gegen verbotene Praktiken, bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % für sonstige Verstöße.
Zum anderen entstehen zivilrechtliche Haftungsrisiken: Wenn ein Mitarbeitender durch den Einsatz eines KI-Systems einen Schaden verursacht – z. B. weil er die Grenzen des Systems nicht kannte – kann fehlendes Schulungsnachweis zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Unternehmen führen.
Die drei wichtigsten Sofortmaßnahmen
Was können KMU jetzt konkret tun?
1. Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme werden im Unternehmen eingesetzt – auch informell? Oft nutzen Mitarbeitende private KI-Tools (Schatten-KI), ohne dass die Unternehmensleitung davon weiß.
2. Schulung planen: Eine KI-Pflichtschulung nach Art. 4 muss nicht aufwändig sein. Ein halbtägiger Workshop mit Zertifikat reicht als Grundlage aus. Entscheidend ist die Dokumentation.
3. KI-Richtlinie einführen: Regeln für den betrieblichen KI-Einsatz schriftlich festhalten – welche Tools erlaubt sind, was nicht in KI eingegeben werden darf, wie KI-generierte Outputs geprüft werden.
Fazit: Jetzt handeln, nicht warten
Art. 4 ist kein bürokratisches Anhängsel – er ist der erste konkrete Schritt zur KI-Governance, die in den kommenden Jahren immer mehr Unternehmen betreffen wird. Wer jetzt die Grundlagen legt, ist besser positioniert, wenn 2026 die verschärften Pflichten für Hochrisiko-KI greifen.
Gleichzeitig: Die EU KI-Verordnung schafft auch Chancen. Unternehmen, die nachweislich KI-kompetent handeln, bauen Vertrauen auf – bei Kunden, Partnern und Behörden.
ScaleWise bietet EU AI Act-konforme KI-Pflichtschulungen nach Art. 4 mit offiziellem Zertifikat an – vor Ort in Bayern und Niederbayern, auch als BAFA-geförderte Maßnahme. Schulung anfragen →